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Verwaltungsgemeinschaft Zolling | Online: https://www.vg-zolling.de/
Sie sind hier: VGem Zolling > Rathaus - Verwaltung > Was erledige ich wo?
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Ute Gresser | 08167 6943-11 | 0.01 | |
Renate Weiß | 08167 6943-12 | 0.02 | |
Eva Knöckl | 08167 6943-12 | 0.02 | |
Eva Felsl | 08167 6943-54 | 0.01 |