Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12. Juli 2021
Beförderungspauschale erhöht
Die Verbandsräte haben rückwirkend zum 1. Dezember 2021 einer Erhöhung der Beförderungspauschalen für die Schulbuslinie Wolfersdorf II zugestimmt. Demnach liegt die Tagespauschale nun bei 215 Euro (netto) und die Pauschale für Zwischenfahrten bei 32 Euro (netto). Die Erhöhung geht auf einen Antrag des Omnibusunternehmen Hagl zurück, das derzeit für die Schülerbeförderung zuständig ist.
Leistungsentgelt freiwillig erhöht
Der Tarifvertrag des öffentlichen Diensts sieht die Möglichkeit für eine freiwillige, leistungsorientierte Zusatzzahlung vor in Höhe von zwei Prozent des Entgelts. Eine Kommune kann jedoch freiwillig auf vier Prozent erhöhen. Dafür hat sich nun auch die Versammlung des Schulverbands ausgesprochen. Das Gremium erteilt seine Zustimmung zur freiwilligen Erhöhung des Prozentsatzes für dieses Leistungsentgelt. Demnach soll für den noch nicht ausbezahlten Beurteilungszeitraum 2020/2021 sowie für den nächsten Beurteilungszeitraum 2022 das Gesamtvolumen auf vier Prozent der ständigen Monatsentgelte erhöht werden.
Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 1. Juni 2022
Neue Ausschreibung für Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird alle zwei Jahre neu ausgeschrieben. Die Verbandsversammlung hat sich dabei für eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb entschieden. Die Ausschreibung gilt für die drei Linien Haag II, Wolfersdorf II und Ganztagsschule. Die Vertragsdauer ist auf zwei Jahre festgelegt. Wenn alle Angebote vorliegen, kann Verbandsvorsitzender Helmut Priller den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben.
Aufträge für Raumluftanlage vergeben
Für den Einbau der stationären Raumluftanlage in der Grund- und Mittelschule hatte die Versammlung den Vorsitzenden Helmut Priller in der nichtöffentlichen Sitzung im Juni dazu bevollmächtigt, nötige Verträge mit verschiedenen Gewerken abzuschließen. Bislang wurden folgende Leistungen beauftragt:
Baumeisterarbeiten, Kernbohrungen, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Elektroarbeiten.
Insgesamt sind dadurch Kosten von rund 118.706 Euro entstanden, das sind mehr als 17 Prozent weniger, als ursprünglich geplant. Für die Überwachung der Bauleistungen werden das Architekturbüro Wacker aus Nandlstadt (Hochbau) und das Planungsbüro Silberbauer (Elektro) aus Untermarchenbach zu den bekannten Stundensätzen beauftragt.
Offiziell ein Schulkind mehr – Umlagen werden neu berechnet
Bei einer Prüfung im Frühjahr hat man festgestellt, dass ein Kind aus dem Gemeindegebiet Langenbach nicht als Schüler, sondern als Gastschüler gelistet und abgerechnet wird. Mit der richtigen Einordnung bleibt die Schülerzahl weiterhin bei 416, jedoch ändert sich sowohl die Investitionskostenumlage, als auch die Verbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden. Deshalb war eine Satzungsänderung nötig. Die Verbandsumlage sinkt damit insgesamt auf 2.553 Euro pro Schüler (vorher: 2.559,10 Euro). Da Langenbach nun sowohl Verbandsumlage als auch Investitionskostenumlage bezahlen muss, verringern sich die Beiträge für die anderen Mitglieder entsprechend. Ebenso stellt es sich bei der Investitionskostenumlage dar. Diese sinkt durch die Berichtigung auf 1.457 Euro (vorher: 1.460 Euro).
Jahresrechnung 2021 festgestellt
Die Gemeinschaftsversammlung hat vom Bericht der Rechnungsprüfer zur Jahresrechnung 2021 Kenntnis genommen, die Jahresrechnung festgestellt und Entlastung erteilt. Die Prüfer hatten nichts zu beanstanden, alle Fragen konnten problemlos geklärt werden von der Kämmerei. Damit schließt die Jahresrechnung 2021 wie folgt:
Verwaltungshaushalt: | 1.234.898,06 Euro |
Vermögenshaushalt: | 817.607,64 Euro |
Rücklagen (Stand 01.01.2021): | 204.272,32 Euro |
Rücklagen (Stand 31.12.2021): | 339.694,41 Euro |
Schulden (Stand 01.01.2021). | 3.624.738,59 Euro |
Schulden (Stand 31.12.2021). | 3.023.240,72 Euro |
Satzung für Mittagsbetreuung
Für die Mittagsbetreuung hat die Verwaltung eine neue Satzung erarbeitet. Das war nötig, da sich seit dem Erlass der ersten Mittagsbetreuungssatzung im Jahr 2014 sowohl rechtliche Grundlagen, als auch die Örtlichkeiten verändert haben. Mit der Zustimmung der Versammlung tritt die neue Satzung zum 1. September 2022 in Kraft, zugleich tritt die alte Satzung außer Kraft.
Aus dem Jahr 2014 stammt auch noch die Satzung zur Gebührenerhebung für die Mittagsbetreuung. Auch diese hat man nun angepasst, da die Kosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Dies ist vor allem steigenden Personalkosten geschuldet. Die neue Gebührensatzung tritt ebenfalls zum 1. September 2022 in Kraft. Die Gebühren sind darin um 20 Prozent angehoben worden. Eine ursprünglich angedachte Härtefall-Klausel, die einen Gebührenerlass ermöglichen könnte, wurde nicht aufgenommen. Für die Mittagsverpflegung kommt laut Verwaltung im Notfall das Jobcenter auf, für die Gebühren bei der Mittagsbetreuung als freiwillige Leistung gibt es nach Aussagen der Kommunalaufsicht keine Regelungen zum Gebührenerlass.
Satzung für Offene Ganztagsschule
Für die offene Ganztagsschule gab es bislang keine eigene Satzung. Stattdessen hat man die Regelwerke der Mittagsbetreuung angewendet. Jetzt werden neue rechtliche Grundlagen geschaffen, denn das Gremium hat der Einrichtungssatzung der offenen Ganztagsschule zugestimmt, ebenso wie der Satzung zur Gebührenerhebung. Beide Satzungen finden sich hier