Bericht aus dem Gemeinderat Wolfersdorf vom 14. Dezember 2023

Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16. November 2023
Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 14. Dezember 2023

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Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16. November 2023

 

Kalkulationsgrundlagen für Wassergebühr festgelegt
In regelmäßigen Abständen muss die Wassergebühr neu kalkuliert werden. Der Gemeinderat legt dafür die Grundlagen fest. Der Vorkalkulationszeitraum beträgt demnach vier Jahre, von 2024 bis 2027. Die Grundgebühr für den fiktiven Zähler, die als Berechnungsgrundlage für die tatsächliche Grundgebühr dient, bleibt unverändert bei 48 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr. Den kalkulatorischen Zinssatz hat das Gremium für den Vorkalkulationszeitraum auf 3,5 Prozent festgelegt. Außerdem erklärte sich der Gemeinderat für die Zeit des Vorkalkulationszeitraumes mit einer Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert auf einzelne Anlagengüter bis zu einer jährlichen Rücklage von maximal 1.500 Euro einverstanden.

 

Auftrag für Machbarkeitsstudie vergeben
Ein Grundstück an der Hauptstraße in Wolfersdorf soll möglicherweise überplant werden. Dazu muss eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Den Auftrag dafür vergab der Gemeinderat an die Firma Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG aus Nandlstadt. Die Vergütung beträgt pauschal 11.031,30 Euro (brutto). Sollten zusätzliche Leistungen erforderlich werden, werden diese nach Zeitaufwand entsprechend des Honorarangebotes vom 02.06.2023 verrechnet.

 

Ausrüstung für die Feuerwehr
Die Feuerwehr Wolfersdorf benötigt einige Ausrüstungsgegenstände, deren Kauf der Gemeinderat nun genehmigt hat. So stimmte das Gremium der Beschaffung von Checkboxen inklusive Transponder zu einem Preis in Höhe von 2.673,75 Euro brutto zu. Den Auftrag vergab man an die Firma Stirner GmbH Perach. Außerdem genehmigte das Gremium den Kauf eines I-Pad, 10. Generation inklusive des notwendigen Zubehörs und zwar zu einem Preis von etwa 754,00 Euro brutto zu. Der Auftrag soll an den wirtschaftlichsten Anbieter erteilt werden. Die Kosten für die Anschaffungen werden jeweils zur Hälfte von der Feuerwehr und der Gemeinde getragen.

 

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 14. Dezember 2023

 

Neue Wassergebühren ab 2024
Eine Kommune ist bei der Wasserversorgung verpflichtet, über die Gebühren entstandene Defizite nachträglich auszugleichen. Dafür wird in regelmäßigem Abstand von vier Jahren eine Nachkalkulation und eine Vorkalkulation erstellt. Im Nachkalkulationszeitraum von 2020 bis 2023 ergab sich in Wolfersdorf ein Überschuss in Höhe von rund 18.000 Euro. Dieser Überschuss entstand vor allem, weil die die Vorkalkulation höher war als die angesetzten kalkulatorischen Kosten. Außerdem wurden Investitionen teilweise im Vorkalkulationszeitraum noch nicht in voller geplanter Höhe getätigt. Dennoch müssen die Preise erhöht werden, um die Wasserversorgung kostendeckend betreiben zu können. Ab 2024 gibt es damit neue Wasserpreise. Die Frischwasserverbrauchsgebühr wird auf 2,42 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Kubikmeter Wasser (zuvor 1,65 Euro zzgl. MwSt.) festgelegt. Die Grundgebühren für die Wasserzähler liegen bei:

 

  • bis einschließlich 2,5 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis einschließlich 4 m³/h Dauerdurchfluss: 4 Euro/Monat, zzgl. MwSt.
  • bis einschließlich 6,0 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis einschließlich 10 m³/h Dauerdurchfluss: 6, 68 Euro/Monat, zzgl. MwSt.
  • bis einschließlich 10,00 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis einschließlich 16 m³/h Dauerdurchfluss: 13,33 Euro/Monat, zzgl. MwSt.
  • über 10,00 m³/h Nenndurchfluss bzw. über 16 m³/h Dauerdurchfluss: 40,03 Euro/Monat, zzgl. MwSt.

Das Gremium stimmte auch der neuen Gebührensatzung zu.

 

Neue Preise fürs Mittagessen im Kindergarten
Seit 2018 beliefert das Unternehmen „Lecker Schmecker“ den Kindergarten „Kleine Wölfe“ mit Essen. Jetzt hat das Unternehmen aufgrund von Inflation und gestiegenem Mindestlohn seine Preise erhöht und zwar in der Krippe um 20 Cent auf 3,70 Euro im Kindergarten um 30 Cent auf 4,30 Euro und im Hort um 40 Cent auf 4,80 Euro pro Essen. Weil die Preiserhöhung laut Vertrag so nicht möglich ist, wäre dem Unternehmen nur die Kündigung geblieben. Somit hätte man in der Gemeinde ab Mitte nächsten Jahres einen neuen Caterer parat haben müssen. Jedoch bedarf es dafür einer europaweiten Ausschreibung. Das wollte man aufgrund von Kosten und Aufwand vermeiden, zumal man nicht sicher sein kann, welche Preise am Ende der Ausschreibung gezahlt werden müssen. Das Personal des Kinderhauses zeigte sich außerdem zufrieden mit Service und Essen von „Lecker Schmecker“, das zu 100 Prozent Bio-Qualität hat.  Daher entschied man sich zu folgendem Kompromiss: „Lecker Schmecker“ liefert das Essen weiterhin zu den neuen Preisen, die werden aber nun bis Mitte 2025 fixiert.

 

Obdachlosen-Projekt wird weiterfinanziert
Zwei Jahre lang hat der „Ambulante Fachdienst Wohnen Freising“ des katholischen Männerfürsorgevereins eine Projektfinanzierung vom Freistaat bekommen. Als diese im Februar auslief, haben Kommunen im Landkreis die Finanzierung vorerst übernommen. Auch der Gemeinderat Wolfersdorf hat im März zugestimmt, 1.500 Euro für die Arbeit mit Obdachlosen zur Verfügung zu stellen bis zum Jahresende 2023. Nun stand die Entscheidung zur Fortsetzung der Finanzierung an und das Gremium gab sein Einverständnis für maximal 3.000 Euro pro Jahr, zunächst bis zum Jahr 2026. Der Fachdienst unterstützt die Kommunen im Landkreis dabei, Obdachlosigkeit im Vorfeld zu verhindern oder auch Wohnungslose schnellstmöglich in eine Unterkunft und weitere Hilfsangebote zu vermitteln.

 

Mehr Handhabe für Geschwindigkeitsreduzierung
Die Firma Team Red GmbH unterstützt die MIA-Region bei dem Ziel, den Kommunen mehr Handhabe bei Geschwindigkeitsreduzierungen zu verschaffen. Konkret hat das Unternehmen eine Resolution an die Staatsregierung verfasst, den der Gemeinderat mit einer Gegenstimme inhaltlich billigte. Die Resolution enthält die Kernforderungen:

  • die derzeit möglichen gesetzlichen Spielräume zur Genehmigung von Anträgen zur Reduzierung auf Tempo 30 entlang von Hauptverkehrsstraßen stärker zu nutzen
  • vermehrt Verkehrsversuche zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu genehmigen
  • Veränderungen im Straßenverkehrsgesetz auf Bundesebene zu unterstützten, die den Kommunen es erlauben, nach eigenem Ermessen Tempo 30 einführen zu können - unter Berücksichtigung von Umweltaspekten und der Leichtigkeit des Verkehrs aller Verkehrsträger (Leichtigkeit des Verkehrs bedeutet neben Sicherheit auch unnötige Belästigung oder Behinderung)