Badesaison am Anglberger Weiher hat begonnen - das gilt jetzt für Hundebesitzer

Hund am See

Liebe Hundebesitzer,

 

die Badesaison am „Anglberger Weiher“ hat begonnen! Aus diesem Grund möchten wir nochmal freundlich auf unsere Satzung über die Benutzung des Erholungsgebietes „Anglberger See“ hinweisen.  Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 ist es während der Badesaison untersagt, Hunde und sonstige Tiere baden oder frei laufen zu lassen sowie auf die Liegewiese mitzubringen. Die Satzung umfasst das gesamte Erholungsgebiet am und um den „Anglberger Weiher“.  Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße (bis zu 2.500,00 €) geahndet werden.

 

Satzung als Download hier verfügbar : https://www.zolling.de/Anglberger-Badesee.o7009.html

 

Vielen Dank für die Beachtung und ihr Verständnis. 

 

Lageplan Anglberger Weiher