Liebe Hundebesitzer,
die Badesaison am „Anglberger Weiher“ hat begonnen! Aus diesem Grund möchten wir nochmal freundlich auf unsere Satzung über die Benutzung des Erholungsgebietes „Anglberger See“ hinweisen. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 ist es während der Badesaison untersagt, Hunde und sonstige Tiere baden oder frei laufen zu lassen sowie auf die Liegewiese mitzubringen. Die Satzung umfasst das gesamte Erholungsgebiet am und um den „Anglberger Weiher“. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße (bis zu 2.500,00 €) geahndet werden.
Satzung als Download hier verfügbar : https://www.zolling.de/Anglberger-Badesee.o7009.html
Vielen Dank für die Beachtung und ihr Verständnis.