Der Gemeinderat Attenkirchen gibt sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Geschäftsordnung
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Der Gemeinderat Attenkirchen gibt sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Geschäftsordnung